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25.10.2023

Bericht in der "BILD-Zeitung": "Irre Klausel bei Fußballverein Osnabrück - Weniger Geld für Mitarbeiter, die Steak essen

"Arbeitsrechtler Arnd Diringer (51) sagt der WELT: 'Den Arbeitgeber geht es grundsätzlich nichts an, was seine Mitarbeiter privat machen. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Die Essgewohnheiten und der Wohnort zählen bei den Arbeitnehmern eines Fußballvereins ganz sicher nicht dazu.'"

Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar,



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