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19.06.2022

Kolumne "Recht behalten!" in der Welt am Sonntag: "Modernes Denunziantentum"


„Der Ansatz, dass ich das schützenswerte ungeborene Leben in seinen Rechten höher gewichte als die temporäre Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau, ist zumindest zulässig, manche halten es für geboten “, schrieb ein unter seinem Klarnamen auftretender Twitter-Nutzer. Damit liegt er ziemlich nahe an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. „Bei einer Orientierung an Art. 1 I GG“, also der Menschenwürde, besteht ein Vorrang „des Lebensschutzes für die Leibesfrucht vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren“, so die Karlsruher Richter. Einem anderen Nutzer passte das nicht. Er kommentierte den Tweet mit den Worten: „darf man Sie als Holzpfosten bezeichnen, dem sämtliche Latten verloren gegangen sind? Oder haben Sie einfach nur ein #wuermchen Problem?“ (...)

Der Beitrag ist heute in der WELT AM SONNTAG (Print) erschienen.

Update (22.6.2022): Der Beitrag ist jetzt auch auf WeltPlus verfügbar.



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