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25.04.2021

Kolumne "Recht behalten!" in der Welt am Sonntag: "Verpflichtende Freiwilligkeit"

„Testen, testen, testen“, lautete die Losung der Weltgesundheitsorganisation schon zu Beginn der Corona-Pandemie. Nach der neu gefassten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber nun ihren Beschäftigten Testmöglichkeiten anbieten. Arbeitnehmer sind danach aber nicht verpflichtet, diese Tests auch durchzuführen. „Die Bundesregierung empfiehlt“ lediglich, von dem Angebot Gebrauch zu machen, heißt es dazu auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Eine Testpflicht kann sich aber aus anderen Vorgaben ergeben. Die sind ohne juristische Kenntnisse allerdings nur schwer zu verstehen. Das führt in der Praxis zu Problemen. (...)

Der Beitrag ist heute in der WELT AM SONNTAG (Print) erschienen.

Update (28.4.2021). Der Beitrag ist jetzt auch auf WeltPlus verfügbar.



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