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31.10.2024

Beitrag in der Reihe #ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Ein Erotik-Chat als Nebentätigkeit"

Darf ein Beamter einer Justizvollzugsanstalt seine Bezüge durch Betreiben eines Erotik-Chats aufbessern? Nein, meint das VG Aachen (Urt. v. 27.04.2015 – 1 K 908/14). Solche Aktivitäten rechtfertigen die Annahme, dass sich der Beamte „nicht mehr mit seiner gesamten Arbeitskraft in den Dienst des Dienstherrn stellt“. (...)

Der Beitrag ist auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht, im Volltext verfügbar.



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