Aktuelles


Zurück zur Übersicht

27.04.2024

Bericht in "Perlentaucher - Das Kulturmagazin": "9Punkt - Die Debattenrundschau"

In der Welt ist Arnd Diringer einigermaßen fassungslos, welche Rechte das neue Selbstbestimmungsgesetz Eltern über ihre Kinder gibt: "Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können Eltern jetzt deren offizielles Geschlecht willkürlich festlegen. Wenn beispielsweise ein Paar sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes feststellt, dass es lieber einen Andreas als eine Andrea großziehen will, genügt dafür ein Gang zum Standesamt. Eltern sind dabei gesetzlich nicht verpflichtet, das Kindeswohl zu achten. Eine Überprüfung durch ein Gericht oder eine Behörde erfolgt nicht. ... Um das Kind wird, wie es Rechtsanwalt Udo Vetter auf seinem mit dem Grimme Online Award ausgezeichneten Law Blog formuliert hat, dann 'ein Kordon des pflichtgemäßen Schweigens' errichtet. Großeltern, Kindergärtner und andere dürfen das tatsächliche Geschlecht des Kindes grundsätzlich nicht offenbaren. Machen sie es, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, Berufsträgern zudem arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen."



Zurück zur Übersicht


 



 
LinkedIn