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02.02.2023

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Endlich ist klar, wann Karneval ist. Dem ArbG Köln sei Dank!

„Karneval“ ist die „Zeit des Narrentreibens, der Kostüm- und Maskenfeste“, heißt es im Duden. Eine gelungene Definition. Bei der Frage, wann „Karnevalszeit“ ist, hilft das Wörterbuch aber kaum. Es handele sich um die „sich über einige Wochen erstreckende Zeit vor Aschermittwoch“, steht dort. Das ist recht ungenau. Und ob es wirklich „einige Wochen“ sind, ist fraglich. Aber zum Glück gibt es ja Gerichte, die solche Fragen klären. Und geklärt hat das ein Gericht, dem man bei diesem Thema eine hohe Fachkompetenz zutrauen kann: das ArbG Köln (...)

Der Volltext ist auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht verfügbar.



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