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02.08.2022

#ReiseRechtKurios auf #EFAR: "Wenn Alkohol 'inclusive' ist"

„Die wörtliche deutsche Übersetzung der geschlossenen Vereinbarung ‘Verpflegung: All Inclusice’ bedeutet nämlich ‘alle Verpflegungen eingeschlossen’“. Das hat das Amtsgericht Leipzig (Urteil vom 24.11.2010 – 109 C 5850/09) ausgeführt und damit zumindest das Wort „Verpflegung“ fast wörtlich ins Deutsche übersetzt.

„Inclusive“ sind über die klassische Verpflegung hinaus bei manchen Urlaubsreisen auch alkoholische Getränke. Und was nichts extra kostet, wird gerne übermäßig konsumiert – nicht nur von Schwaben. Aber leider kann es sich schnell auf das Verhalten auswirken, wenn Menschen einen (oder mehrere) „über den Durst trinken“. (...)

Der Beitrag ist im Volltext auf #EFAR verfügbar.



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