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05.02.2021

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Teurer Wein"

Ein Diebstahl kann einen Arbeitnehmer „teuer zu stehen kommen“. Mit dieser Formulierung ist normalerweise gemeint, dass ihn ein solches Fehlverhalten den Job kosten kann. Ein Diebstahl bei seinem Arbeitgeber kann einen Beschäftigten aber darüber hinaus auch viel Geld kosten. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. Februar 2020 (Az. 1 Sa 401/18). (...)

Der Volltext ist hier auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht, abrufbar.



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