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18.01.2021

Bericht / Interview im Tagesspiegel: "Warum Rot-Rot-Grün in Berlin über die Migrantenquote streitet"

Der Arbeitsrechtsexperte Arnd Diringer hält die Bedenken der SPD für berechtigt. „Das ist grob verfassungswidrig, das brauchen sie gar nicht erst zu versuchen“, sagte Diringer dem Tagesspiegel. Er ist promovierter Verfassungsrechtler.

Diringer zitiert Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Abweichungen von diesem Prinzip zur Bevorzugung bestimmter Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderungen, seien zwar „ausnahmsweise“ möglich, erklärt Diringer: „Das ist in einem Sozialstaat wichtig und nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben zulässig.“ Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie sei aber „ausdrücklich verboten“ – genau wie Benachteiligung. „Das Grundgesetz“, sagt Diringer, „kennt nur Deutsche und Menschen ‚allgemein‘, keine andere Kategorie.“

Der Volltext ist hier abrufbar.



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