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01.03.2020

Kolumne "Recht behalten!" in der Welt am Sonntag: "Abgeordnete zwischen Partei und Gewissen"

Auszug: "Bei der Abstimmung über der Ehe für alle gehe es um eine Gewissensentscheidung, meinte Angela Merkel 2017 sinngemäß in einer Fraktionssitzung. Daher könnten die CDU-Abgeordneten hier einmal frei abstimmen. Der Thüringer CDU-Abgeordnete Volker Emde berichtete jüngst, dass bei der Diskussion um die Wahl des neuen Ministerpräsidenten auch ein Losverfahren in der Fraktion über das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten als denkbar angesehen wurde.

Solche und ähnliche Meldungen verwundern, da Abgeordnete bei Abstimmungen eigentlich keiner Bindung unterliegen. Und dahinter verbergen sich sehr grundsätzliche Fragen: Werden sie als bloße Vollstrecker eines politischen Willens von Partei und Fraktion angesehen, die allenfalls ausnahmsweise in ihrer Entscheidung frei sind? Sollen sie sich unterordnen - gegebenenfalls sogar unter das Ergebnis eines Losverfahrens? Dürfen Abgeordnete das? (…)"

Der Volltext ist hier via WELTplus (kostenpflichtig) abrufbar.



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