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11.02.2020
#AllesRechtKurios auf T-Online-News: "Fehlender Sex als Reisemangel?"
Auszug: "Etwas mehr Kreativität bitte!" So lassen sich die Entscheidungsgründe des Amtsgerichts Mönchengladbach (Aktenzeichen 5a C 106/91) zusammenfassen. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Mann den Reisepreis mindern wollen, weil ihm aufgrund der Betten in einem Hotelzimmer ein "friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" entgangen sei.
Ein Beitrag aus meinem Buch #AllesRechtKurios auf T-Online News hier im Volltext.
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